Informationen aus und über, aber nicht nur für Wächtersbach-Neudorf ...  

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Mögliche Neubaustrecke bei NeudorfSeit Mitte April 2016 finden sich auf der Webseite der Stadt Wächtersbach, aber auch in mehreren Facebook-Gruppen Hinweise darauf, dass laut dem Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) die geplante Neubaustrecke der Deutschen Bahn zwischen Hanau und Fulda direkt an Neudorf vorbeigeführt würde. Grund für die Aufregung war wohl eine Kartenskizze aus dieser Planunterlage.

Die Stadt Wächtersbach hatte sogar die Wächtersbacher Bürger aufgerufen, gegen die darauf eingezeichnete Streckenführung bis zum 02.05.2016 Protest einzulegen und bietet sogar einige Formulierungshilfen an.

Obwohl es sicher nicht schaden kann zu schreien, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist, ist es sicher hilfreich, sich mit dem Thema, den diversen dazu existierenden Planungen und dem aktuellen Sachstand zu beschäftigen. Informationen hierzu findet man sowohl bei der Deutschen Bahn AG als auch im Bundesverkehrsministerium (BMVI).


Planungen des BMVI / BVWP

Vorabversion Bundesverkehrswegeplan 2030Bundesverkehrsminister Dobrindt hat Mitte März 2016 den Entwurf des BVWP vorgestellt. Realistische Chancen auf eine Realisierung haben dabei (nur) die Projekte, die als „vordringlicher Bedarf“ gekennzeichnet sind. Und zu diesen gehört unter „Neue Vorhaben“ mit der laufenden Nummer 2 die Maßnahme „Ausbaustrecke/ Neubaustrecke Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt“.
Diese wird in zwei Varianten aufgeführt:

  • Mit der Projekt-Nummer 2-002-V02 die sogenannte „Mottgersspange“ mit einer Neubaustrecke von Gelnhausen durch den Spessart nach Mottgers und einem dortigen Anschluss an die Schnellfahrstrecke Fulda – Würzburg. Diese Variante wird als „gewählte Alternative“ bezeichnet und weist ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,8 auf (je höher das NKV, desto besser).

  • Mit der Projekt-Nummer 2-007-V01 der „Bestandsnahe Neu-/Ausbau“ u.a. mit einer zweigleisigen Neubaustrecke von Gelnhausen nach Bad Soden-Salmünster, die nahe an Neudorf vorbei führen könnte. Das NKV dieser Variante liegt bei 1,4 und damit deutlich niedriger als bei der anderen Variante.

Schon in diesem Referenten-Entwurf zum BVWP wird deutlich klargestellt: der „Alternativenentscheid ...(zwischen den Varianten)... erfolgt in der weiteren Planung durch den Vorhabenträger“, also durch die DB Netz AG.

Äußerst umfangreiche, weiter gehende Informationen finden Sie unter den zahlreichen Links im Text.


Planungen Deutsche Bahn

ZügeDie Deutsche Bahn AG hat bereits vor längerer Zeit eine eigene Website für die „Ausbau-/Neubaustrecke Hanau – Würzburg / Fulda“ online gestellt. Hier finden sich umfassende und aktualisierte Informationen

In letzterem gibt es unter anderem Berichte über die Tagungen der diversen Arbeitsgruppen. Interessant für Wächtersbach / Neudorf ist die Präsentation der 6. Sitzung der AG HU-GE (19.04.2016). Diese enthält auf Seite 3 Verweise auf die oben vorgestellten Varianten aus dem Referentenentwurf zum BVWP. Noch aufschlussreicher ist die Seite 4 u.a. mit Karten der Maßnahmenalternativen. Hier wird eindeutig klargestellt:

"Es handelt sich nicht um finale Trassenvarianten, sondern lediglich um "Konzeptentwürfe", die die Gutachter des Bundes für ihre Bewertung zugrunde gelegt haben. „Die Trassierung wird in der weiteren Planung festgelegt."

Die sogenannte Vorplanung der Deutschen Bahn AG für den Streckenabschnitt östlich von Gelnhausen wird voraussichtlich bis etwa Ende 2018 dauern. Im Rahmen dieser Vorplanung soll nach Abwägung zahlreicher (um nicht zu schreiben: zahlloser) Punkte bis Ende 2016 in dem definierten Suchraum eine Streckenführung vorgeschlagen werden, die dann als sogenannte "Antragsvariante" die Basis für die weitere Planung bilden wird.

Daran schließt sich das Raumordnungsverfahren an, das für unseren Bereich in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt fällt. Auch auf einer Webseite des RP Darmstadt findet man Informationen zur Aus-/Neubaustrecke östlich von Gelnhausen. Nach dem Raumordnungs­verfahren wird das Planfeststellungsverfahren anschließen, in dem alle Betroffenen noch Einwände gegen das Vorhaben vorbringen können.

Angesichts der vielen Planungs- und Genehmigungsschritte ist es kaum verwunderlich, dass der frühestmögliche Baubeginn für den Streckenabschnitt Gelnhausen – Fulda das Jahr 2023 sein wird, sodass mit einer Inbetriebnahme der neuen Strecke angesichts einer Bauzeit von voraussichtlich mindestens sechs Jahren kaum vor 2030 gerechnet werden kann.


Fazit

Es ist sicher sinnvoll für die Neudorfer Bürger, sich mittels der angegebenen Informationsquellen über den Stand der Planungen auf dem Laufenden zu halten. Nach derzeitigem Stand ist allerdings die Realisierung der „Mottgersspange“ deutlich wahrscheinlicher als eine Neubaustrecke, die zwischen Neudorf und Weilers angelegt werden könnte.